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Bildungsurlaub in Italien
Weiterbildungen sind eine wichtiges Mittel, um sich beruflich und persönlich zu entwickeln. Von der Projektleitung Weiterbildung über Business-Englischkurse bis hin zum Rhetorik-Seminar ist die Palette der Weiterbildungsmöglichkeiten heutzutage breit gefächert. Eine Form, die sich im Laufe der letzten Jahre besonders etabliert hat, ist der so genannte Bildungsurlaub.
Ein Bildungsurlaub ist die Zeit, in der ein Arbeitnehmer zum Zwecke der beruflichen oder politischen Weiterbildung vom Arbeitgeber freigestellt werden kann. Dabei wird die Zahl der Tage, die für den Bildungsurlaub in Italien aufgewendet werden, nicht mit den regulären Urlaubstagen verrechnet. Auch das Arbeitsentgeld wird dem Arbeitnehmer ohne Abzüge fortgezahlt. Um einer Verwechslung des Bildungsurlaubs mit einem normalen Urlaub vorzubeugen, wird der Bildungsurlaub deshalb oftmals auch als «Bildungsfreistellung » bezeichnet. Anspruch auf Bildungsurlaub besteht in der Regel nach 6-monatiger Betriebszugehörigkeit. Die Dauer des Bildungsurlaubs beträgt 5 Tage pro Jahr, wobei der Bildungsurlaub auch innerhalb von 2 Jahren zu einem Block von 10 Tagen zusammengefaßt werden kann. Da Bildung nicht bundesgesetzlich geregelt ist, sondern in die Zuständigkeit der Bundesländer fällt, gibt es in jedem Bundesland eine eigene gesetzliche Regelung zum Thema Bildungsurlaub.
Gemäß den Bildungsurlaubs-Regelungen der einzelnen Bundesländer ist es möglich, den Bildungsurlaub auch im Ausland zu verbringen, zum Beispiel im Rahmen einer Sprachreise. Wie die Bildungsanbieter im Inland haben auch die Anbieter im Ausland festgelegte Kriterien zu efüllen. Dazu gehört ein Mindestumfang von meist 30 Unterrichtseinheiten pro Woche und ein stimmiger Lehrplan, der den zuständigen Behörden vorgelegt werden muss.
Laut aktuellem Stand können Arbeiter und Angestellte folgender Bundesländer Ihren Bildungsurlaub in Italien verbringen:
- Berlin
- Brandenburg
- Bremen
- Hamburg
- Hessen
- Niedersachsen
- Schleswig-Holstein
- Mecklenburg-Vorpommern
- Sachsen-Anhalt
- Saarland
- Rheinland-Pfalz
In Bayern, Baden-Württemberg, Sachsen, Nordrhein-Westfahlen und Thüringen Beschäftigte haben diese Möglichkeit nicht.
Für Nordrhein-Westfahlen gibt es eine Sonderlösung. Dort besteht die Möglichkeit, einen Bildungsscheck in Anspruch zu nehmen und dadurch einen finanziellen Zuschuss für die persönliche Weiterbildung zu erhalten.
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