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Italienischer Wein
Der italienische Wein
Die Anfänge des italienischen Weinbaus reichen bis zu 1.000 Jahren v. Chr. zurück. Damit ist Italien eines der ältesten Wein-Anbaugebiete.
Im 10. Jahrhunder v. Chr. begann die griechische Kolonisation auf der Insel Sizilien und in den heutigen Regionen Kampanien und Kalabrien. In diesem Zuge brachten die Griechen viele ihrer Rebsorten mit ins italienische Gebiet. Die Kelten in Frankreich begann ab dem 6. Jhd. vor Chr. große Mengen Wein zu importieren, sodass ein reger Weinhandel durch das gesamte Italien begann.
Um das 1. Jhd. vor Chr. herum war die Weinkultur auf ihrem Höhepunkt. Im 14. Jhd. Erfolgte eine Renaissance des Weinbaus unter Papst Paul III, der sich um eine Wiederbelebung bemühte.
Die Besonderheit des italienischen Weines liegt in Italiens geographischer Beschaffenheit. Durch unterschiedliche klimatische Bedingungen und Bodenbeschaffenheiten, die auf die verschiedenen Ebenen, Seen, Hänge, Hügel und Flüsse zurückzuführen sind, können in Italien die vielen verschiedenen Weinsorten produziert werden.
In den letzten 30 Jahren konnte das südliche Land eine Verbesserung in der Produktionstechniken erzielen, um den Wein so noch geschmackvoller und reiner zu machen.
Italien ist unwahrscheinlich reich an Rebsorten und damit an unterschiedlichen Weinen. Rund 350 verschiedene Sorten sind hier zu finden.
Etwa 53 Millionen Hektoliter Wein produziert Italien jährlich. Die Besonderheit am italienischen Weinanbau liegt in der Tatsache, dass sie vom Norden Italiens bis in den Süden erfolgt.
Qualitätsbezeichnugn für italienische Weine
D.O.C.-Weine: Stammen aus gesetzlich genau bestimmten Anbaugebieten.(ca. 10% der gesamten Produktion)
D.O.C.G.-Weine: Werden zusätzlich durch eine Prüfungskommission überwacht, die die Weine regelmässig testet.
Der vorher gängige Tafelwein wurde im Juni 2009 vom Deutschen Bundestag abgeschafft und folgt damit einer Vorgabe der EU-Kommission. Auf Weinen, die keine Herkunftsangabe tragen, dürfen nun Rebsorte und Jahrgang verzeichnet werden. Dies war vorher nicht erlaubt: Statt Tafelwein und Landwein tragen die Weine nun die Bezeichnung "Weine ohne engere Herkunftsangabe", Weine mit «geschützten Ursprungsbezeichnungen» (g.U.) und Weine mit «geschützten geografischen Angaben» (g.g.A.).
Jene Weine unterscheiden sich von anderen Weinen durch ihre Qualität.
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